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   OLG Frankfurt, 10.03.2004 - 14 W 16/04   

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https://dejure.org/2004,11065
OLG Frankfurt, 10.03.2004 - 14 W 16/04 (https://dejure.org/2004,11065)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.03.2004 - 14 W 16/04 (https://dejure.org/2004,11065)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. März 2004 - 14 W 16/04 (https://dejure.org/2004,11065)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 2 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB
    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Verletzung bei einer nicht als eigene Interpretation kenntlich gemachten Wiedergabe einer Rede als Tatsachenbehauptung in der Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Wiedergabe der Äußerung "Juden als Tätervolk"; Bewertung einer Notiz im Magazin Stern durch das Landgericht als wertende Hervorhebung einer nach Auffassung des Magazins in einer Rede enthaltenen Aussage; Aufstellung einer Tatsachenbehauptung in einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 54
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2004 - 14 W 16/04
    Eine nicht erweislich wahre ehrenrührige Behauptung darf dann, wenn ihre Unwahrheit ebenfalls nicht bewiesen ist, zumindest in den Fällen, in denen es um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit geht, dann nicht untersagt werden, wenn der Behauptende sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für erforderlich halten darf (BVerfG NJW 98, 3047 ff).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2004 - 14 W 16/04
    Bei Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften muss zur Wahrung des wertsetzenden Gehalts der betroffenen Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 5 Abs. 1 1 GG eine Abwägung zwischen der Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch die Äußerung einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung der Äußerung andererseits unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles vorgenommen werden (BVerfG NJW 1999, 1322 ff, 1324).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2004 - 14 W 16/04
    Wenn bereits ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen erfolgt ist, besteht eine tatsächliche widerlegbare Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr (BGH NJW 1994, 1281, 1282).
  • BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2004 - 14 W 16/04
    Zu diesen Rechten gehört auch die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Nr. 1 GG, die hier ungeachtet des Verbreitungsmediums einschlägig ist, weil es um die Frage geht, ob ein Dritter eine für ihn nachteilige Äußerung hinzunehmen hat (BVerfG NJW 2004, 277 ff, 278 und 590 f, 591).
  • LG Berlin, 11.11.2005 - 28 O 585/04

    Martin Hohmann

    Auch die in Bezug genommene Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (Az.: 14 W 16/04), wonach die Rede zumindest auch so ausgelegt werden kann, dass der Kläger darin "die Juden als Tätervolk bezeichnet hat", unterstreicht die Plausibilität seiner eigenen Bewertung der Rede.
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